Sie dürfen sich vor einer Operation eine Zweitmeinung einholen. Entweder sie beauftragen ein Gutachterbüro oder sie organisieren sich die zweite Meinung selbst.
Ein Beitrag von Lukas Hoffmann
Katja Kutsch (Name geändert) war erstaunt, als ihr der Onkologe der Thoraxklinik Heidelberg mitteilte, dass sein Therapievorschlag zur Behandlung Ihres Lungenkrebses 350 Euro kostet. Dafür bekommt sie sein Urteil per Post in ihren Briefkasten. Wie bitte? Sie hatte gedacht, sie hätte das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen. So steht es doch im fünften Sozialgesetzbuch (§ 27b SGB V Zweitmeinung).
Ja, sie hat dazu das absolute Recht. Der Haken dabei ist nur: Die Kasse muss die zweite ärztliche Einschätzung nicht zahlen. Zumindest nicht bei den allermeisten Krankheiten. Derzeit werden die Kosten für Zweiteinschätzungen nur bei einigen Eingriffe von allen Kassen garantiert übernommen, wie etwa bei Gebärmutterentfernungen, Mandeloperationen und Schulterarthroskopien.
Hilfe bei der Organisation
Es gibt hier jedoch ein großes ABER. Sie können bei einem Klinikum oder einem Arzt ihrer Wahl anrufen, einen Termin vereinbaren und mit ihren Unterlagen vorbeikommen. Ein Arzt wird Sie kostenlos beraten. Denn die Praxis und die Theorie weichen manchmal voneinander ab. Und natürlich ist es besser, wenn Sie sich vor einer medizinischen Entscheidung gut informieren. Das sieht auch Ihre Krankenkasse ein.
Wenn Sie nicht selbst auf die Suche nach einem Klinikum gehen möchten, können Sie auch ein Gutachterbüro beauftragen. Die Angestellten der Gutachterbüros – teilweise ebenfalls Ärzte – kümmern sich darum, dass die Unterlagen komplett sind. Das Kölner Gutachterbüro Betterdoc hilft Ihnen dabei, einen passenden Experten für eine Zweitmeinung zu finden, mit dem Sie sich persönlich austauschen. Das Berliner Unternehmen Medexo organisiert die Zweitmeinung per Post.
Allerdings kooperieren die beiden Unternehmen nicht mit allen Versicherungen. Besteht keine Kooperation, müssen Sie die Kosten für die Zweitmeinung selbst tragen. Zudem ist der Gutachter-Markt stets in Bewegung. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach, welche Möglichkeiten es gibt, wenn Sie die Hilfe eines Gutachterbüros in Anspruch nehmen möchten.
In der folgenden Tabelle sind die fünfundzwanzig größten Krankenversicherungen in Deutschland gelistet. Angegeben ist, bei welchen Erkrankungen die Zweitmeinung laut Website der Versicherung garantiert übernommen wird.