Gesundheits- und Krankenpflegerin
Eine Pflegefachschwester bei einem Hausbesuch, ©Produnis

Wer nach einem Krankenhausaufenthalt gepflegt werden muss, kann sich Hilfe ins Haus holen. Die Kosten hierfür trägt größtenteils die Krankenkasse.

Ein Beitrag von Lukas Hoffmann

Seit dem Jahr 2018 ist es gesetzlich festgeschrieben: Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen worden sind oder ambulant behandelt wurden, haben Anspruch auf häusliche Krankenpflege, die sogenannte Unterstützungspflege. Im Folgenden wird dargelegt, wie diese beantragt wird, wie viel sie kostet und wer sie beantragen kann.

Unterstützungspflege – was ist das?

Laut Sozialgesetzbuch (§ 37 Abs. 1a SGB V) ist die Unterstützungspflege folgendermaßen definiert:

Versicherte erhalten an geeigneten Orten im Sinne von Absatz 1 Satz 1 wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des Elften Buches vorliegt, die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Absatz 1 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. 

Das bedeutet, professionelle Pfleger unterstützen Sie bei der Körperpflege, kochen, putzen Ihre Wohnung, erledigen Besorgungen, helfen Ihnen die Treppe hinab- und hinaufzusteigen, kurzum, unterstützen Sie bei der Bewältigung des Alltags. Es handelt sich hierbei um eine Leistung der Krankenkasse, deshalb geht es leider nicht ganz ohne Bürokratie. Außerdem bekommt nicht jeder die Hilfe von der Kasse erstattet.

Wer kann die Unterstützungspflege erhalten?

Personen, die aufgrund des Krankenhausaufenthaltes bestimmte Dinge nicht mehr selbstständig erledigen können und im Haushalt keine Hilfe von einer anderen Person erhalten, sind antragsberechtigt. Außerdem darf man nicht einem der Pflegegrade 2 bis 5 zugeordnet sein.

Zwei Beispiele: Martin Kraus, 69 Jahre, ist Witwer, lebt alleine in einer Wohnung und wurde an der Hüfte operiert. Sein Sohn lebt zwar in der gleichen Stadt, aber ist in Vollzeit beschäftigt. Herr Kraus hätte demnach ein Anspruch auf Unterstützungspflege nach dem Krankenhausaufenthalt, weil er einige Dinge nicht mehr selbstständig erledigen kann (wie zum Beispiel dem Einkauf im Supermarkt oder die Reinigung der Wohnung).

Ähnliches würde für Marie Vollmer, 32, gelten. Sie hat eine dreijährige Tochter, ist alleinerziehend und muss aufgrund ihrer Krebserkrankung eine Chemotherapie machen. Wegen der hoch dosierten Medikamente wird sie während der Behandlung so erschöpft sein, dass sie Hilfe braucht. Auch ihr kann der Arzt Unterstützungspflege verschreiben.

Wie wird die Hilfe beantragt?

Die Hilfe im Haushalt muss von einem Arzt verschrieben und von der Krankenkasse genehmigt werden. Am besten man spricht bereits vor dem Klinikaufenthalt mit dem Hausarzt über das Thema. Auch ein Klinikarzt darf die Unterstützungspflege verschreiben. Hier ist es ratsam ihn früh darauf anzusprechen, denn bis der Antrag von der Krankenkasse genehmigt ist, können einige Tage vergehen. Also: Einfach den Hausarzt oder den Krankenhausarzt ansprechen. Er füllt zusammen mit Ihnen den Antrag aus und leitet das Notwendige in die Wege.

Wie viel kostet die Unterstützungspflege?

Die Kasse übernimmt 90 Prozent der Kosten, Sie zahlen 10 Prozent. Allerdings zahlen Sie maximal 10 Euro/Tag und mindestens 5 Euro/Tag. Wenn Sie 14 Tage lang von einem Pflegedienst betreut werden, der 1.400 Euro in Rechnung stellt, müssen Sie demnach anteilig 140 Euro bezahlen. Zusätzlich zahlen Sie pro ärztliche Verordnung noch 10 Euro, bei obigem Beispiel also insgesamt 150 Euro.

Wenn Sie nicht von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden möchten, können Sie auch von ihren Nachbarn oder Freunden gepflegt werden. Diese erhalten von Ihrer Krankenkasse zwischen 5 Euro und 9,50 Euro die Stunde. Angenommen Ihre Nachbarin kommt bei einer Vergütung von 8 Euro/Stunde für 5 Stunden pro Tag zu Ihnen, um Sie zu unterstützen. In 14 Tagen hätte Ihre Nachbarin 560 Euro verdient, wobei Sie 66 Euro zahlen würden (10 Prozent der Kosten + 10 Euro für die ärztliche Verordnung).

Egal, ob ambulanter Pflegedienst oder beste Freundin, Sie müssen sich vor dem Start der Pflege die Bestätigung Ihrer Krankenkasse einholen. Oftmals vermerkt der Arzt bei der Antragstellung bereits, welche Pflegekraft beauftragt wird. Sie können ihm dann mitteilen, dass Sie gerne von einer privaten Person gepflegt werden würden oder zusammen einen ambulanten Pflegedienst auswählen. Sie haben das Recht, selbst einen Pflegedienst auszuwählen. Wenn Sie keinen Pflegedienst kennen, hilft die Krankenkasse.

Der Zuschuss der Krankenkasse für die Unterstützungspflege ist begrenzt auf maximal 1.612 Euro pro Jahr.

Wie lange wird die Unterstützungspflege geleistet?

Der Hausarzt darf die Unterstützungspflege für 14 Tage verordnen, der Krankenhausarzt für 7 Tage. Der Hausarzt prüft nach Ablauf des Zeitraums, ob eine weitere Betreuung notwendig ist und kann bei Bedarf eine Folgeverordnung ausstellen. Er ordnet dann die sogenannte Sicherungspflege an, denn natürlich benötigen Sie weitere Hilfe, wenn Sie den Alltag noch nicht bewältigen können. Unter Umständen überprüft der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) die Notwendigkeit der weiteren Hilfe. Die Unterstützungspflege darf pro Jahr maximal 8 Wochen verschrieben werden.

Welche Leistungen umfasst die Unterstützungspflege?

Wenn der Arzt die Hilfe verordnet, schreibt er auch auf, welche Unterstützung Sie benötigen. Hier kann Ihnen geholfen werden:

Körperpflege: Duschen, Baden, Haare kämmen, Zahnpflege, Kontinenztraining, Hilfe beim Stuhlgang

Ernährung: Kochen und gegebenenfalls Füttern

Mobilität: Hilfe beim An- und Ausziehen der Kleidung, beim Aufstehen und zu Bett gehen, beim Umlagern oder beim Umsetzen vom Rollstuhl ins Bett, beim Treppensteigen

Hauswirtschaft: Tisch decken, abräumen, spülen, einkaufen, Müll entsorgen, Wohnung/Haus putzen, Wäsche wechseln und waschen, bügeln, Besorgungen.

Medizinische Behandlung (darf nur von ausgebildeten Pflegekräften erledigt werden): Wundversorgung, Spritzen geben, Anziehen von Kompressionsstrümpfen.

Sie bekommen nicht automatisch alle Leistungen verschrieben, vielmehr prüft der Arzt, wo Sie Hilfe benötigen. Der Umfang der Unterstützung hat auch einen Einfluss auf die Wahl des Pflegepersonals. Wenn Sie zum Beispiel auch wundversorgt werden müssen, ist in jedem Fall ein ambulanter Pflegedienst zu beauftragen. Benötigen Sie nur Hilfe im Haushalt und bei Botengängen, könnten Sie auch eine Vertrauensperson fragen.

Kennen Sie Ihre Ansprüche als Patient? In diesem Artikel sind 10 wichtige Rechte dargestellt. 

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